Kurzer geschichtlicher Überblick
Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft, gegründet 1856 war der erste regionale Zusammenschluss nationaler Kunstvereine. Sie organisierte Ausstellungen, unterstützte Künstler in finanziellen Schwierigkeiten und war maßgeblich beteiligt an der Erstellung der gesetzlichen Grundlagen für das erste deutsche Urheberrecht von 1876.
Nach der Jahrhundertwende vermehrten sich die Künstlervereine durch verschiedene Abspaltungen, dadurch fehlte bald eine einheitliche Vertretung.
Für eine neu zu schaffende Berufsorganisation war der kleinste gemeinsame Nenner die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künstlerischen Arbeit. Seit 1913 waren vielerorts Wirtschaftliche Verbände entstanden, die sich 1921 zum Reichswirtschaftsverband bildender Künstler Deutschlands zusammenschlossen.
Die Erkenntnis, dass die Trennung wirtschaftlicher Interessen von den anderen Belangen der Künstlerschaft nicht durchführbar war, führte 1927 zur Umbenennung in Reichsverband bildender Künstler Deutschlands" (RVbK)
Ende der 20er Jahre zählte der Verband 9.000 Mitglieder, zum Gau Hannover mit insgesamt 300 Mitgliedern gehörten die Gruppen Hannover, Bremen, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück.
1933 löste sich der RVbK im neugegründeten Reichskartell der bildenden Künste auf. Die Errichtung des Reichskartells war nur eine Zwischensstufe der Gleichschaltung im kulturellen Bereich. Mit dem Erlass des Reichskulturkammergesetzes im September 1933, wurde auch für Künstlerinnen und Künstler die Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer, der Reichskammer der bildenden Künste, Voraussetzung für die Berufsausübung. Somit war ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Ziele der NS-Politik geschaffen.
Nach dem Krieg entstanden überall im Land neue Gruppierungen.
Im Oktober 1945 wurde der Bund bildender Künstler Nordwest-Deutschlands in Hannover gegründet. Ein Jahr später hatte er schon 8 Zweigverbände, einen davon in Goslar.
Auf Bundesebene begann der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler seine Arbeit mit dem Frankfurter Kunstkongress von 1971. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Bonn.
Nach der Wiedervereinigung bildeten sich neue Landesverbände aus dem Verband Bildender Künstler der DDR.
Heute existieren 15 Landesverbände, zum Landesverband Niedersachsen, der in Hannover residiert und etwa 600 Mitglieder zählt, gehören nun die 13 Bezirksgruppen Braunschweig, Celle, Göttingen, Hannover, Harz, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Ostfriesland, Osnabrück, Stade-Cuxhaven, Uelzen und Worpswede.
Literaturangabe:
Elisabeth Schwiontek: Die Geschichte des Bundes Bildender Künstlerinnen und Künstler für Niedersachsen in: Kunstkonturen - Künstlerprofile, Hrsg. BBK Niedersachsen, Hannover 1998
Die Allgemeine Deutsche Kunstgenossenschaft, gegründet 1856 war der erste regionale Zusammenschluss nationaler Kunstvereine. Sie organisierte Ausstellungen, unterstützte Künstler in finanziellen Schwierigkeiten und war maßgeblich beteiligt an der Erstellung der gesetzlichen Grundlagen für das erste deutsche Urheberrecht von 1876.
Nach der Jahrhundertwende vermehrten sich die Künstlervereine durch verschiedene Abspaltungen, dadurch fehlte bald eine einheitliche Vertretung.
Für eine neu zu schaffende Berufsorganisation war der kleinste gemeinsame Nenner die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der künstlerischen Arbeit. Seit 1913 waren vielerorts Wirtschaftliche Verbände entstanden, die sich 1921 zum Reichswirtschaftsverband bildender Künstler Deutschlands zusammenschlossen.
Die Erkenntnis, dass die Trennung wirtschaftlicher Interessen von den anderen Belangen der Künstlerschaft nicht durchführbar war, führte 1927 zur Umbenennung in Reichsverband bildender Künstler Deutschlands" (RVbK)
Ende der 20er Jahre zählte der Verband 9.000 Mitglieder, zum Gau Hannover mit insgesamt 300 Mitgliedern gehörten die Gruppen Hannover, Bremen, Hildesheim, Oldenburg und Osnabrück.
1933 löste sich der RVbK im neugegründeten Reichskartell der bildenden Künste auf. Die Errichtung des Reichskartells war nur eine Zwischensstufe der Gleichschaltung im kulturellen Bereich. Mit dem Erlass des Reichskulturkammergesetzes im September 1933, wurde auch für Künstlerinnen und Künstler die Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer, der Reichskammer der bildenden Künste, Voraussetzung für die Berufsausübung. Somit war ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Ziele der NS-Politik geschaffen.
Nach dem Krieg entstanden überall im Land neue Gruppierungen.
Im Oktober 1945 wurde der Bund bildender Künstler Nordwest-Deutschlands in Hannover gegründet. Ein Jahr später hatte er schon 8 Zweigverbände, einen davon in Goslar.
Auf Bundesebene begann der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler seine Arbeit mit dem Frankfurter Kunstkongress von 1971. Die Bundesgeschäftsstelle befindet sich in Bonn.
Nach der Wiedervereinigung bildeten sich neue Landesverbände aus dem Verband Bildender Künstler der DDR.
Heute existieren 15 Landesverbände, zum Landesverband Niedersachsen, der in Hannover residiert und etwa 600 Mitglieder zählt, gehören nun die 13 Bezirksgruppen Braunschweig, Celle, Göttingen, Hannover, Harz, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Ostfriesland, Osnabrück, Stade-Cuxhaven, Uelzen und Worpswede.
Literaturangabe:
Elisabeth Schwiontek: Die Geschichte des Bundes Bildender Künstlerinnen und Künstler für Niedersachsen in: Kunstkonturen - Künstlerprofile, Hrsg. BBK Niedersachsen, Hannover 1998